Friedensrichteramt Benken ZH
Stefan Stutz
Chrützli 1
8465 Rudolfingen
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Tel. 052 633 49 50
E-Mail
Der Friedensrichter führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei Forderungsklagen, Konsumentenstreitigkeiten, arbeitsrechtlichen Klagen, Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen, Unterhaltsklagen, erbrechtliche Klagen, Nachbarschaftsklagen und Persönlichkeitsverletzungen.
Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei Scheidungs- und Trennungsklagen, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sowie Ehrverletzungsklagen.
Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie unter https://www.vfzh.ch