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Mitteilungsblatt

Die Gemeinde verfolgt eine transparente und offene Informationskultur. Sie publiziert daher regelmässig das Mitteilungsblatt mit den wichtigen Informationen und Themen aus den Behörden, Schulen und Vereinen. Das Redaktionsteam dankt Ihnen für Ihre aktive Mitwirkung in Form von Texten und Bildern. Nur so kann weiterhin ein lebendiges Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

Das Mitteilungsblatt Benken steht den Gemeindebehörden, der Gemeindeverwaltung, den Schulen, ortsansässigen Privatpersonen, Vereinen, politischen Gruppierungen und Parteien sowie bestimmten Institutionen zur aktiven Nutzung zur Verfügung. Es werden lediglich Inserate veröffentlicht, welche einen nicht kommerziellen Zweck verfolgen. Die Redaktion kann auswärtigen Vereinen oder Institutionen eine Veröffentlichung gestatten. Die Inserate sind kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung von eingesandten Beiträgen. Für Fehler wird nicht gehaftet, es erfolgen keine Korrekturen seitens der Gemeinde. Das Redaktionsteam behält sich ausschliesslich gestalterische Änderungen vor.

Die Textdateien müssen in Wordformat oder Textdatei (*.txt) und die Bilder als JPG oder GIF mit hoher Bildauflösung (mind. 300 dpi) eingereicht werden.

Die Beiträge müssen bis spätestens am Tag des Redaktionsschlusses eingereicht werden an:

Gemeinde Benken
Redaktion Mitteilungsblatt
Landstrasse 1
8463 Benken
E-Mail

  • Redaktionsschluss Mitteilungsblatt

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Herausgeberin des Mitteilungsblattes ist die Politische Gemeinde Benken. Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils ca. eine Woche nach Redaktionsschluss 1-farbig schwarz/weiss.

Amtliche Publikationen und Baugesuche

Termingebunde amtliche Publikationen werden im ‘Schaukasten’ beim Gemeindehaus, beim Volg und bei der Käserei aufgehängt. Seit 01. September 2020 werden die amtlichen Publikationen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde publiziert.

Baugesuche werden im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht und digital auf der Internetseite der Gemeinde publiziert. Informationen aus dem Bauwesen sind im Mitteilungsblatt lediglich informativ und ohne Rechtswirkung.

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