Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Gesamtverkehrskonzept «Light» für die Gemeinde Benken, Tempo-30-Zonen, Zonen «West», «Nord», «Süd» und «Berg»
Angaben zur Auflage:
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 1. September 2026 im Gemeindehaus (Landstrasse 1, 8463 Benken ZH) während den Büroöffnungszeiten oder unter www.benken-zh.ch auf.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 01.10.2026
Kontaktstelle:
Gemeinderat Benken ZH
Landstrasse 1
8463 Benken ZH
Technischer Bericht GVK light [pdf, 13.2 MB]
Tempo-30-Zone Berg [pdf, 1.1 MB]
Tempo-30-Zone Nord [pdf, 1.6 MB]
Tempo-30-Zone Süd [pdf, 1.6 MB]
Tempo-30-Zone West [pdf, 1.7 MB]
Stellungnahme Kantonspolizei Zürich vom 22.10.2025 [pdf, 740 KB]
Stellungnahme Kantonspolizei Zürich vom 03.07.2026 [pdf, 683 KB]