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Fristerstreckungsgesuch zur Einreichung der Steuererklärung

Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. März einzugeben. Verspätete Gesuche können nicht mehr akzeptiert werden. Eingegebene Fristerstreckungsgesuche werden nicht bestätigt. Bekommen Sie von uns keine Rückmeldung, ist die Frist in Ordnung und die Fristerstreckung gewährt.

Preis: gratis

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