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Adressauskünfte

Um eine Adressauskunft bei der Gemeinde Benken einzuholen haben Sie folgende Optionen:

Telefonisch:

Adressauskünfte per Telefon werden lediglich an andere Amtsstellen erteilt. Diese Auskünfte sind kostenlos.

Schriftlich:

Privaten Personen/Firmen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin gemäss §18 Abs. 1 MERG und §16 lit.a Gesetz über die Information und den Datenschutz bekannt gegeben:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Zu- und Wegzugsdatum

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 10.00 in Rechnung gestellt. Das Bestellformular finden Sie hier.

Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss §18 Abs. 2 MERG und §16 lit. a + §17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben:

  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Zuzugs- und Wegzugsort

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 20.00 in Rechnung gestellt.

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.