Um eine Adressauskunft bei der Gemeinde Benken einzuholen haben Sie folgende Optionen:
Telefonisch:
Adressauskünfte per Telefon werden lediglich an andere Amtsstellen erteilt. Diese Auskünfte sind kostenlos.
Schriftlich:
Privaten Personen/Firmen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin gemäss §18 Abs. 1 MERG und §16 lit.a Gesetz über die Information und den Datenschutz bekannt gegeben:
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 10.00 in Rechnung gestellt. Das Bestellformular finden Sie hier.
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss §18 Abs. 2 MERG und §16 lit. a + §17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben:
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.