Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Der Wegzug aus Benken ist spätestens 14 Tage nach dem Wegzug der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online via eUmzugCH erfolgen.
Für ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten steht der eUmzug nur innerhalb des Kantons Zürich zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter eUmzugCH .
Falls Sie beabsichtigen die Schweiz zu verlassen, kann der Online-Dienst nicht genutzt werden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend.
Ausländerausweis
Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.
Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Auswanderung planen, sich frühzeitig, idealerweise etwa zwei Monate vor der geplanten Abreise, mit dem Steueramt in Verbindung zu setzen, um alle notwendigen Formalitäten rechtzeitig zu klären.
Bei der persönlichen Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass) und der Schriftenempfangsschein vorzuweisen. Es wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen.
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz ist notwendig bei Planung betreffend Auslandurlaub.
Weitere Informationen für Auslandschweizer erhalten Sie über das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten .
Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis vorweisen. Es wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen.
Bei Wunsch nach Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Migrationsamt des Kantons Zürich oder die Einwohnerkontrolle Benken. Ansonsten ist eine Abmeldeerklärung ausgefüllt werden.
Die Abmeldung ist kostenlos.