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Einbürgerungen - Schweizer Bürger

Voraussetzungen

Die grundlegenden Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Benken sind:

  • Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in Benken (für Jugendliche im Alter zwischen 16 und 25 Jahren genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich)
  • Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein
  • Unbescholtener Ruf (keine Strafregistereinträge, keine oder lediglich geringfügige Einträge im Betreibungsregister)

Formulare

Das schriftliche Einbürgerungsgesuch richten Sie bitte an den Gemeinderat Benken. Ehepaare können ein gemeinsames Gesuch stellen. Kinder, welche unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person stehen, sind in das Gesuch einzubeziehen.

Dem Gesuch legen Sie bitte folgende Unterlagen (nicht älter als 6 Monate) bei:

  • Schreiben, dass Sie in das Gemeindebürgerrecht von Benken aufgenommen werden möchten
  • Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird
  • Personenstandsausweis
  • Familienschein
  • Trennungs- oder Scheidungsurteil
  • Strafregisterauszug