Einbürgerungen - ordentliches Verfahren
Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Sie haben hier ein neues Zuhause gefunden, sind integriert und setzen sich mit dem Geschehen unseres Landes auseinander. Aus diesem Grund haben Sie den Wunsch in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen zu werden.
Ausländerinnen und Ausländer können in einem ordentlichen bzw. erleichterten Verfahren eingebürgert werden. Im ordentlichen Verfahren erwerben Sie mit dem Schweizer Bürgerrecht, das Bürgerrecht des Kantons Zürich und der Gemeinde Benken.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Für das Einbürgerungsverfahren auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat zuständig. Am Verfahren beteiligen sich aber auch kantonale Behörden sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
Voraussetzungen
Um sich im ordentlichen Verfahren für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
- Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, von den 10 Jahren müssen 3 Jahre in den 5 Jahren vor dem Gesuch sein. Die Jahre zwischen Ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.
- Haben Sie früher einmal eine F-Bewilligung gehabt? Dann zählen die Jahre mit F-Bewilligung nur zur Hälfte.
- Aufenthalte mit N oder L Ausweis werden der Wohnsitzfrist nicht angerechnet.
- Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Benken (bei Personen unter 25 Jahren genügt ein Wohnsitz von 2 Jahren im Kanton Zürich).
- Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse über die geografischen, politischen, historischen, gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Zürich und im Zürcher Gemeindewesen.
- Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
- Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
- Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.
Gesuchsformulare
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie Ihr Gesuch einreichen.
Einbürgerungsgesuch online einreichen
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