Im erleichterten Verfahren werden in ehelicher Gemeinschaft lebende Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizer (sofern der schweizerische Teil im Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Schweizer Bürger bzw. Bürgerin war), Kinder eines schweizerischen Elternteil eingebürgert.
Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erwerben die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners oder Elternteils.
Um sich für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zur Klärung, ob dieses Verfahren für Sie zur Anwendung kommt, finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich einen Einbürgerungs-Checker (Kann ich mich einbürgern lassen?)
Das Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie direkt beim SEM (E-Mail) bestellen.
Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration SEM , Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern einzureichen.