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Einbürgerungen - erleichtertes Verfahren

Im erleichterten Verfahren werden in ehelicher Gemeinschaft lebende Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizer (sofern der schweizerische Teil im Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Schweizer Bürger bzw. Bürgerin war), Kinder eines schweizerischen Elternteil eingebürgert.

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erwerben die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners oder Elternteils.

Voraussetzungen

Um sich für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zum Zeitpunkt der Eheschliessung war Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger. 
  • Sie leben seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizer Ehepartnerin oder dem Schweizer Ehepartner.
  • Sie wohnen insgesamt fünf Jahre in der Schweiz.
  • Sie haben mindestens in den letzten zwölf Monaten in der Schweiz gelebt.
  • Sie halten sich an das Gesetz und haben kein Strafverfahren.
  • Sie sind mit den Schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut und verfügen über Grundkenntnisse der politischen, gesellschaftlichen, historischen und geografischen Verhältnisse in der Schweiz.
  • Sie verfügen über einen schriftlichen Nachweis der Kenntnisse einer Landessprache auf Stufe B1 im mündlichen Ausdruck und A2 im schriftlichen Ausdruck.

Zur Klärung, ob dieses Verfahren für Sie zur Anwendung kommt, finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich einen Einbürgerungs-Checker (Kann ich mich einbürgern lassen?)

Gesuchsformulare

Das Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie direkt beim SEM (E-Mail) bestellen.

Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration SEM , Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern einzureichen. 

Links

 

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