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Zuzug

Sie sind von einer anderen Schweizer Gemeinde oder vom Ausland nach Benken gezogen? Herzlich willkommen!

Den Zuzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum bei der Einwohnerkontrolle melden.

Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.

Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugCH  können alle Einwohnerinnen und Einwohner die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.

Benötigte Dokumente

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein bzw. Familienausweis (verheiratete Personen / Personen mit Kind)
  • Bei Kindern: Geburtsscheine, ev. Sorgerechtsregelungen 
  • Krankenkassen-Nachweis (Mitglieder-Karte oder Police)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Anmeldegebühr CHF 20.00 pro erwachsene Person

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiges Reisedokumenet (Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis (wenn vorhanden)
  • Für verheiratete Paare / Familien: Heiratsurkunde / Familienbüchlein / Geburtsschein / ev. Sorgerechtsregelung
  • Krankenkassen-Nachweis (Mitglieder-Karte oder Police)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Anmeldegebühr CHF 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühren Migrationsamt