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Identitätskarte und Pass

Identitätskartenantrag

Für den Antrag einer Identitätskarte muss jede Person persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche, die immer von einem sorgeberechtigten Elternteil (gesetzliche Vertretung) begleitet werden müssen.

Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
  • falls Sie nie eine Identitätskarte besassen: Pass oder Führerausweis (sofern vorhanden)
  • bei Verlust oder Diebstahl eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle.  
  • ein aktuelles Passfoto (auf Fotopapier), nicht älter als ein Jahr (für Kinder ab Geburt notwendig)
  • Die Gebühren (siehe unten) sind bei der Bestellung zu bezahlen.

Die neue Identitätskarte erhalten Sie nach 10 Arbeitstagen.

Gültigkeit und Gebühren (inklusive Porto) 

      Gültigkeit  CHF
Identitätskarte Kinder 0 - 18 Jahre         5 Jahre 35.00
Identitätskarte Erwachsene       10 Jahre 70.00
Kombi (Pass + Identitätskarte) Kinder 0 - 18 Jahre         5 Jahre 78.00
Kombi (Pass + Identitätskarte) Erwachsene       10 Jahre 158.00
Pass Kinder 0 - 18 Jahre          5 Jahre 65.00
Pass Erwachsene        10 Jahre 145.00
Provisorischer Pass im Passbüro (kein Porto) 1 Reise / max. 12 Monate 100.00
Provisorischer Pass am Flughafen (kein Porto) 1 Reise / max. 12 Monate 150.00

Fotoqualität

Die Fotos müssen den neusten Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Polizei entsprechen. Die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle sind befugt, Fotos die den Qualitätsanforderungen nicht entsprechen, zurückzuweisen.

Merkblatt

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt:

Bezug von Schweizer Identitätskarte, Pass und Notpass [pdf, 114 KB]

Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)

Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK)  sind zwingend beim kantonalen Passbüro über das Internet (Pass mit oder ohne Identitätskarte beantragen) oder telefonisch (Tel. 043 259 73 73) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen keine solchen Anträge entgegen.

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