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Kapitalbezug aus Vorsorge

Das Veranlagungsverfahren bei einem Kapitalbezug aus Vorsorge wird grundsätzlich aufgrund einer Meldung der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Kalenderjahr des Kapitalbezuges durchgeführt. Die Steuerpflichtigen müssen im Jahr des Kapitalbezuges diesbezüglich nichts unternehmen. Wir empfehlen jedoch, die zu erwartende Steuerbelastung im persönlichen Budget zu berücksichtigen.

Im Rahmen des ordentlichen Steuererklärungsverfahrens (d.h. im darauffolgenden Kalenderjahr) müssen Kapitalleistungen aber unter Ziffer 40 der Steuererklärung deklariert werden.

Link zur Steuerberechnung des Kantonalen Steueramtes:

Staats- & Gemeindesteuern auf Kapitalleistungen