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Todesfall was nun?

Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung. Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen sich um die Bestattung kümmern. Ihnen möchten wir in diesen schweren Stunden mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen. Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist.

1. Ärztliche Todesbescheinigung

Ist die Person zu Hause verstorben, so muss zuerst ein Arzt aufgeboten werden, welcher den Tod bestätigt und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist oder es sich um einen Suizid oder Unfalltod handelt, muss die Polizei unter der Tel. Nr. 117 verständigt werden.

2. Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsamt Benken

Das Bestattungsamt Benken muss so rasch als möglich über den Todesfall informiert werden, spätestens aber innert 2 Tagen.

Zur Anzeige auf dem Bestattungsamt ist verpflichtet:

  • Ehefrau oder Ehemann
  • Kinder oder Schwiegerkinder 
  • die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person
  • die Person, die beim Tod zugegen war
  • die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals

Dabei sind mitzubringen:

  • Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, falls zu Hause verstorben
  • Der Schriftenempfangsschein, das Familienbüchlein und Pass / Identitätskarte bzw. Ausländerausweis der verstorbenen Person
  • Sie müssen sich ebenfalls ausweisen können

3. Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
  • Ist allenfalls ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde deponiert?
  • Wird eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung gewünscht?
  • Welcher Grabtyp (Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab, Privatgrab (ehemals Familiengrab), bestehendes Grab) wird gewünscht?
  • Wird die Bestattung auf dem Friedhof Benken stattfinden oder anderswo?
  • Wird eine anschliessende Abdankung in der Kirche oder ausschliesslich eine Beisetzung auf dem Friedhof gewünscht?
  • Wie lautet die Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung?

4. Das Bestattungsamt trifft nach Absprache mit den Angehörigen folgende Anordnungen:

  • Es veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung sowie den Urnentransport.
  • Es setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und Abdankung fest.
  • Es macht Mitteilungen an den Pfarrer, den Bestattungsbegleiter, den Mesmer, sowie die beteiligten Amtsstellen in der Gemeindeverwaltung.
  • Falls erwünscht, wird die Bestattungsanzeige im Schaukasten der Gemeindeverwaltung ausgehängt.

5. Was bleibt privat zu erledigen nach der Vorsprache auf dem Bestattungsamt?

Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer.

Erledigung diverser Aufgaben, wie z.B.:

  • Gespräch mit dem Pfarrer (in der Regel nimmt dieser mit den Angehörigen Kontakt auf).
  • Todesanzeigen und Leidzirkulare zum Druck geben (stellen Sie eine Adressliste zusammen).
  • Auf Wunsch der Angehörigen wird durch das Bestattungsamt eine amtliche Todesanzeige in die Haushaltungen der Gemeinde Benken verteilt.
  • Benachrichtigen Sie Angehörige, Freunde, Vereine, Verbände und Arbeitgeber der verstorbenen Person.
  • Allfälliger Blumenschmuck (z.B. für die Kirche) und Kränze (fürs Grab) in Auftrag geben.
  • Verständigen Sie Versicherungen wie Pensionskasse, Krankenkasse, Lebensversicherungen sowie Banken, Post und Strassenverkehrsamt etc.
  • Für die Ausstellung des Todesscheines, welcher für die Aufhebung von Versicherungen und Krankenkasse benötigt wird, ist das Zivilstandsamt des Ortes zuständig, in welchem der Tod eingetreten ist. Für Benken wäre dies das Zivilstandsamt Andelfingen. 
  • Hat die verstorbene Person ein Testament hinterlassen, so ist für die Eröffnung desselben das Bezirksgericht des Wohnortes des/ der Verstorbenen zuständig.