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Baugesuche

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG). 

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Informationen rund ums Bauen Bewilligungen und Gesetze


Baugesuchsformulare

Baugesuchsunterlagen

Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV)

  • Baugesuchsformulare (3fach)
  • Aktueller Katasterplan mit eingetragenen Baulinien und eingezeichnetem Bauvorhaben
  • Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Notariat Feuerthalen, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen)
  • Projektpläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte (3fach)

In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV).

Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).

Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (BVV).

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend dem Bauamt Benken einzureichen.