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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Das ändert ab 2021
Künftig erhalten nur noch Personen eine individuelle Prämienverbilligung (IPV), die tatsächlich in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Der Kanton setzt mit der Gesetzesänderung auf eine gerechtere Verteilung der vorhandenen Mittel.
Die neue Prämienverbilligung ist bedarfsgerechter. Dafür werden die Steuerabzüge genauer betrachtet. Wer nur aufgrund von Abzügen für den Unterhalt von Liegenschaften oder für Beiträge an die Altersvorsorge auf ein tiefes Einkommen kommt, hat künftig kein Anspruch auf eine IPV- Diese Abzüge werden wieder hinzugerechnet. Auch junge Erwachsene in Ausbildung, die aufgrund der Unterstützung der Eltern finanziell gut gestellt sind, erhalten keine IPV mehr.

Höhe der IPV abhängig vom Einkommen
Neu müssen alle Versicherten rund 40 Prozent der Kranken­kassen­prämie selbst bezahlen plus einen einkommens­abhängigen Anteil vom Rest. Was bleibt, übernimmt der Kanton als Prämien­verbilligung. Je tiefer das Einkommen ist, desto höher ist der Beitrag des Kantons.
Weiter hat der Kantons­rat eine Vermögens­grenze eingeführt. Für Verheiratete und Allein­erziehende liegt diese bei 300'000 Franken und für Allein­stehende bei 150'000 Franken. Wer mehr Vermögen hat, erhält keine Prämien­verbilligung. 

Aktuelle Steuerperiode massgebend
Die IPV wird jedes Jahr neu berechnet. Mass­gebend für den Anspruch sind immer die aktuellen Steuer­faktoren des betreffenden Jahres. Deshalb werden in einem ersten Schritt nur 80 Prozent des Betrags an die Kranken­kasse überwiesen. Sobald die definitiven Faktoren fest­stehen, erfolgt die Rest­zahlung. Für das Jahr 2021 bedeutet das, dass die Rest­zahlung erst 2022 oder sogar 2023 erfolgt. 

SVA Zürich zentrale Koordinationsstelle im Kanton Zürich
Die SVA Zürich über­nimmt im Kanton Zürich die gesamte Anspruchs­prüfung für die Kundinnen und Kunden, die Berechnung der IPV-Höhe und die Aus­zahlung an die Kranken­kasse. Wer im Sommer nicht auto­matisch einen IPV-Antrag erhielt, aber meint, Anspruch zu haben, kann das Online-Formular ausfüllen: www.svazurich.ch/nachmeldung

Flyer "Prämienverbilligung - Neuerungen 2021" [pdf, 139 KB]

Link:

SVA Zürich

 

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