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IV-Rentenanmeldung

Wo muss die Anmeldung eingereicht werden?
Versicherte müssen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons angemeldet werden, um Leistungen der IV zu beanspruchen. Sie können das Anmeldeformular bei der IV-Stelle, den Ausgleichskassen und ihrer Zweigstelle oder unter www.ahv-iv.ch beziehen.

Wer kann die Anmeldung einreichen?
Einen Anspruch anmelden kann die versicherte Person, ihr gesetzlicher Vertreter sowie Behörden und Dritte, welche die versicherte Person regelmässig unterstützen bzw. dauernd betreuen. Die versicherte Person muss ihre Anmeldung zum Bezug von Leistungen eigenhändig unterzeichnen, sofern sie nicht verhindert ist.

Wann ist die Anmeldung einzureichen?
Es ist wichtig, sich rasch nach Eintritt des Gesundheitsschadens anzumelden, da unter Umständen bei verspäteter Anmeldung der Anspruch auf Leistungen verloren gehen kann oder Leistungen gekürzt werden.