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AHV-Rente und Hinterlassenenrenten

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ersetzt einen Teil des wegen Alter oder Tod verminderten oder wegfallenden Erwerbseinkommens.

Altersrente der AHV
Die Altersrente ist die wichtigste Leistung der AHV. Anspruch auf eine Altersrente haben Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren, wenn sie mindestens ein volles Beitragsjahr aufweisen. Wer die Altersrente beziehen will, meldet sich am besten fünf bis sechs Monate im Voraus bei der zuständigen Ausgleichskasse an: in der Regel jene Ausgleichskasse, die zuletzt die Beiträge entgegen genommen hat. Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Ausgleichskasse für Sie verantwortlich ist, können Sie die Anmeldung auch an die Kantonale Sozialversicherungsanstalt Zürich schicken. Diese leitet Ihre Anmeldung wenn nötig weiter.

Flexibles Rentenalter
Auf Wunsch erhalten Frauen die Altersrente bereits ab 62 oder 63 Jahren und Männer ab 63 oder 64 Jahren - mit einer lebenslangen Kürzung.
Es ist auch möglich, den Bezug um bis zu fünf Jahren aufzuschieben, um später eine erhöhte Rente zu beziehen.

Hinterlassenenrente der AHV
Witwen, Witwer und Waisen erhalten Hinterlassenenrenten der AHV. Die Anmeldung für die Hinterlassenenrente ist an diejenige Ausgleichskasse zu schicken, die zuletzt Beiträge der oder des Verstorbenen entgegengenommen hat. Erhielten die oder der Verstorbene oder seine Hinterlassenen bereits eine Rente, ist diese Ausgleichskasse zuständig. Hat die oder der Verstorbene keine Beiträge geleistet, ist die kantonale Ausgleichskasse SVA oder die AHV-Zweigstelle am Wohnort zuständig.