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AHV-Ausweis-Bestellung

Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf teilt allen Neugeborenen und Zuzügern eine AHV-Nummer zu, die fürs ganze Leben gilt und auch nach einer Namensänderung gleich bleibt. Wenn der Name geändert hat z. B. nach Heirat oder Scheidung, oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus.

Wer Beiträge an die Sozialversicherung zahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen AHV-Ausweis. Arbeitnehmende bestellen einen neuen AHV-Ausweis über ihren Arbeitgeber, alle übrigen Versicherten bestellen einen neuen AHV-Ausweis direkt bei ihrer Ausgleichskasse. Wer im Ausland wohnt, bestellt einen neuen AHV-Ausweis bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf.

Die neuen AHV-Ausweise sind seit Mitte 2008 erhältlich. Die alten, grauen AHV-Ausweise sind aufzubewahren.