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Aufhebung Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Benken ZH

Der Gemeinderat hat am 28. August 2026 beschlossen:

Das mit Verfügung vom 14. Juli 2026 erlassene Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Benken wird per sofort aufgehoben.

Im gesamten Kantonsgebiet gilt ein Feuerverbot im Wald sowie in Waldesnähe, was weiterhin bestehen bleibt. Es wird auf die Vorsicht im Umgang mit Feuer hingewiesen.

Gegen diesen Beschluss kann beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich innert 30 Tagen, vom Empfang der Mitteilung an gerechnet, Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die Beweismittel sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen.

28. August 2026

Gemeinderat Benken

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