Angaben zum Inhalt
Die Teilrevision Bau- und Zonenordnung inkl. IVHB wurde von der Gemeindeversammlung am 4. Dezember 2025 festgesetzt und von Baudirektion mit Verfügung KS-26-0055 vom 27.04.2026 genehmigt.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 22. Juni 2026 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die BZO ist somit in Rechtskraft erwachsen und wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Beschluss-/Verfügungsnummer: KS-26-0055
Beschluss-/Verfügungsdatum: 27.04.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Benken ZH
Landstrasse 1
8463 Benken ZH