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Tarife der Elektrizitätsversorgung Benken für das Jahr 2027

Mit Beschluss vom 25. August 2026 setzt der Gemeinderat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Elektrotarife per 01. Januar 2027 fest. Der Verbrauchspreis wird aufgrund der gesetzlichen Regelung aufgeteilt in Energie- und Netznutzungspreis.

Der Grundpreistarif für alle Stromlieferungen wird per 01.01.2027 wie folgt festgesetzt:

Tarifposition

Tarif

Grundpreis

Fr. 12.00 / Zählkreis und Monat

Energiepreis

 11.00 Rp./kWh

Netznutzung

 12.00 Rp./kWh

Blindstrom

   0.00 Rp./kWh

Systemdienstleistungen SDL

   0.19 Rp./kWh

Messtarif

Fr. 4.40/ Mt.

Messtarif NE7

Fr. 10.00/ Mt.

Messtarif virtuell

Fr.   2.00/ Mt.

Abgabe an das Gemeinwesen

   0.50 Rp./kWh

Netzzuschlag gem. EnG Art. 35

   2.30 Rp./kWh

Stromreserve des Bundes (WResV)

   0.17 Rp./kWh

Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz

   0.19 Rp./kWh

Total Nettokosten

26.35 Rp./kWh   (2026: 25.78 Rp./kWh)

  • alle Angaben ohne MwSt.

Das Preisblatt 2027 der Elektrizitätsversorgung Benken bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. Die Elektrizitätsversorgung Benken kennt in ihrer Strompreisgestaltung keinen Gewerbetarif. Grossmengen-Strombezüger werden durch diesen Einheitstarif benachteiligt. Als Grossmengen-Strombezüger gelten Bezüger ab einem jährlichen Stromverbrauch ab 100'000 kWh. Diese erhalten für das Jahr 2027 einen Elektrotarif-Rabatt von 0.35 Rp. / kWh auf den Energiepreis.

Änderung der Stromtarife 2027 (Begründung)

Abgaben an den Bund bzw. die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) [tarifsenkend]
Die Tarife in folgender Tabelle werden vom Bund bzw. der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid) erhoben. Unser Werk hat keinen Einfluss auf deren Höhe; diese Tarife werden lediglich weitergeleitet. Nachfolgend sind die Tarifänderungen deklariert. Für Begründungen verweisen wir auf www.swissgrid.ch.
Gesamthaft sinken diese Abgaben. Die Senkungen bei den Systemdienstleistungen und der Stromreserve überwiegen die Erhöhung bei den solidarisierten Kosten.

 

2026

2027

Swissgrid Systemdienstleistungen [in Rp./kWh]

0.27

0.19

Stromreserve des Bundes [in Rp./kWh]

0.41

0.17

Nationaler Netzzuschlag für erneuerbare Energien [in Rp./kWh]

2.30

2.30

Solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz [in Rp./kWh]

0.05

0.19

Tarifanpassungen des Netzvorlieferanten [tariferhöhend]
Die Tarife in folgender Tabelle werden vom kantonalen Netzbetreiber (EKZ) erhoben. Unser Werk hat keinen Einfluss auf deren Höhe; diese Tarife werden lediglich weitergeleitet und finden sich als Teilmenge des Tarifs «Netznutzung» auf dem Tarifblatt des Werkes. Nachfolgend sind die Tarifänderungen deklariert. Für Begründungen verweisen wir auf www.ekz.ch.

 

2026

2027

Messtarif [in CHF/Monat]

50.00

50.00

Wirkenergie Einheitstarif [in Rp./kWh]

0.85

0.30

Leistung [in CHF/kW/a]

123.60

133.00

Blindenergie [in Rp./kvarh]

4.10

4.10

Kalkulatorischer Kapitalzinssatz [tarifsenkend]
Investitionen in die Netzinfrastruktur (Kabel, Trafostationen etc.) dürfen mit einem kalkulatorischen Kapitalzinssatz verzinst werden. Dieser wird jährlich vom Bund festgelegt. Unser Werk hat keinen Einfluss auf dessen Höhe. Ähnlich wie beim Referenzzinssatz der Nationalbank, welcher direkt beeinflusst, ob die Hypothekarkosten sinken oder steigen, wirkt sich der kalkulatorische Kapitalzinssatz auf die Netzkosten aus und findet sich als Teilmenge des Tarifs «Netznutzung» auf dem Tarifblatt des Werkes. Je höher der Prozentsatz, desto höher die Netzkosten.
Der kalkulatorische Kapitalzinssatz sinkt für das Jahr 2027 um 0.15 Prozentpunkte. Dies wirkt tarifsenkend beim Tarif «Netznutzung».

 

2026

2027

Kalkulatorischer Kapitalzinssatz [%]

3.43

3.28

Abgabe an die Gemeinde [unverändert]
Die Gemeinde darf über den Strompreis eine Abgabe verlangen, auch Konzessionsabgabe genannt. Gleich wie die Mehrwertsteuer hat die Konzessionsabgabe an sich nichts mit den eigentlichen Stromkosten zu tun. Dieser Tarif wird politisch von der Gemeinde festgelegt und bleibt unverändert.

 

2026

2027

Abgabe an die Gemeinde (Konzessionsabgabe) [in Rp./kWh]

0.50

0.50

Netzkosten [tariferhöhend]
Die Kosten für das Netz setzen sich aus den bereits erwähnten Faktoren zusammen (Abgaben Bund, Netzvorlieferant, kalkulatorischer Kapitalzinssatz) und den effektiv angefallenen Kosten in unserem Werk für z.B. Netzausbau, Instandhaltung und Verwaltung.
Die Gesamtkosten für unser Netz sind um 19 % gestiegen. Der Tarif für die Netznutzung erhöht sich um 3.0 Rappen auf 12.00 Rp./kWh. Die Hauptgründe dafür sind:

  • höhere Kosten des Netzvorlieferanten  
  • Abbau von Deckungsdifferenzen die sich tariferhöhend auswirken (CHF 118'900.00)
  • Reduktion der Absatzmenge

Messkosten [tarifsenkend]
Die Messkosten beinhalten die physische Infrastruktur der Stromzähler sowie die dazugehörigen Aufwände für die Datenverarbeitung. Diese Kosten sind um 26 % gesunken. Der Messtarif für eine Standardmessung wird um 12% auf 4.40 Fr./Monat gesenkt.

Energiekosten [tarifsenkend]
Die Energie wird über einen Dienstleister an der Börse eingekauft. Wichtige Einflussfaktoren auf die Energiekosten sind die Beschaffungsstrategie (nach welchen Kriterien wird gekauft/verkauft), Mengenvorhersagen (wie viel Energie wird wann benötigt) und die Marktpreise an der Strombörse, diese entwickeln sich nach Angebot und Nachfrage des Marktes.
Ein weiterer Teil der Energie wird von lokalen Solarproduzenten eingekauft. Die Kosten dafür sind indirekt auch an die Marktpreise gekoppelt.
Die Gesamtkosten für die eingekaufte Energie sind um 11 % gesunken. Der Arbeitspreis Energie sinkt um 17% auf 11.00 Rp./kWh. Die Hauptgründe dafür sind:

  • Sinkende Beschaffungskosten
  • Abbau von Deckungsdifferenzen die sich tariferhöhend auswirken (CHF 5'000.00)

Anhang

Beispielhafte monatliche Kostenveränderung für unterschiedliche Verbrauchskategorien gegenüber dem Vorjahr

Verbrauchsprofile typischer Haushalte

Veränderung

in CHF / Monat

(inkl. MWST)

H1 1'600 kWh/Jahr: 2-Zimmerwohnung

0

H2 2'500 kWh/Jahr: 4-Zimmerwohnung

+1

H3 4'500 kWh/Jahr: 4-Zimmerwohnung mit Elektroboiler

+2

H4 4'500 kWh/Jahr: 5-Zimmerwohnung mit Tumbler (ohne Elektroboiler)

+2

H5 7'500 kWh/Jahr: 5-Zimmer-EFH mit Elektroboiler und Tumbler

+3

H6 25'000 kWh/Jahr: 5-Zimmer-EFH mit Elektroboiler, Tumbler und el. Widerstandsheizung

+12

H7 13'000 kWh/Jahr: 5-Zimmer-EFH mit Elektroboiler, Tumbler und WP 5 kW

+6

H8 7'500 kWh/Jahr: Grosse, hoch elektrifizierte Eigentumswohnung

+3

 

Verbrauchsprofile von Gewerbe- und Industriebetrieben (Niederspannung)

 

C1 8'000 kWh/Jahr: max. beanspruchte Leistung: 8 kW

+3

C2 30'000 kWh/Jahr: max. beanspruchte Leistung: 15 kW

+15

 

Prozentuale Veränderung der einzelnen Tarifkomponenten gegenüber dem Vorjahr

Netz

Haushalt

< 100 MWh/a

Grundgebühr

0 %

Netznutzung

+33%

Systemdienstleistung SDL

-30%

Solidarisierte Kosten

+280%

Stromreserve des Bundes

-59%

 

 

Messen

 

Messtarif

-12%

 

 

Energie

 

Arbeitspreis

-17%

Aufwertung für erneuerbare Energie

+0%

 

 

Abgaben

 

Netzzuschlag erneuerbare Energien (KEV)

0%

 

 

Veränderung Kostenbasis

 

Netz

+19%

Messen

-26%

Energie

-11%

Um die detaillierten Veränderungen pro Tarif zu vergleichen, bitte wir Sie, die Differenz aus dem Preisblatt 2026 und Preisblatt 2027 zu prüfen. Diese finden Sie auf www.benken-zh.ch. Im Sinne der Nachhaltigkeit bitten wir Sie auch weiterhin um einen verantwortungsvollen Stromverbrauch.

Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit nötig beizulegen.

Benken, 31. August 2026

2027 Preisblatt EW Benken ZH [pdf, 235 KB]

20260819_tariffs_Benken ZH_2027.json [json, 6 KB]

 

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