Präsidialverfügung: Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Benken ZH
Seit längerer Zeit hat es im Kanton Zürich keine nennenswerten Niederschläge gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und für die Jahreszeit warmen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrand-Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet. Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag.
Aus diesen Gründen beurteilt der Gemeinderat Benken ZH die Waldbrandgefahr als erheblich und hat für das gesamte Gemeindegebiet ab Dienstag, 14. Juli 2026, 12:00 Uhr, ein Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet erlassen.
Dieses Feuer- und Feuerwerksverbot beinhaltet folgendes:
Das Verbot gilt nicht für Gas- und Holzkohlegrill sowie kleine, kontrollierte Grillfeuer auf Sitzplatz und im Garten.
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen und Widerhandlungen oder verdächtige Situationen (Feuerausbruch, Rauchentwicklung ect.) unverzüglich der Polizei oder Feuerwehr zu melden (Telefon 117 oder 118).
Das allgemeine Feuerverbot gilt ab Dienstag, 14. Juli 2026, 12:00 Uhr bis auf Widerruf. Dem Lauf der Rekursfrist und der allfälligen Einreichung eines Rekurses wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Benken, 13.07.2026
Gemeinderat Benken