Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten des Bundesamts für Strassen (ASTRA) wird der Radweg im Bereich des Brückenbauwerks über die A4 beim Anschluss Benken verbreitert und das Bauwerk instand gesetzt. Gleichzeitig werden der Fahrbahnbelag sowie die Strassenentwässerung erneuert, beziehungsweise optimiert.
Während der Bauphase wird der motorisierte Individualverkehr (MIV) teilweise über die Rheinauerstrasse umgeleitet. Diese Gemeindestrasse ist für das während der Umleitungsphase zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen nur beschränkt ausgelegt. Besonders problematisch ist, dass viele Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten nicht anpassen.
In diesem Zusammenhang wird auf der Rheinauerstrasse im Abschnitt Kat.-Nrn. 2027 bis 2345 ab Donnerstag, 9. Juli 2026, für die restliche Bauzeit die signalisierte Innerorts-Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Sicherheit auf 30 km/h festgelegt (bisher HG 50 km/h).
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Bezirk Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 5, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat