Betrifft die Gemeinden Benken (ZH), Trüllikon
Angaben zum Inhalt:
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 46 des
Wassergesetzes hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV
2026-0161 vom 10. Juni 2026 die mit Beschluss der Gemeinderäte Benken und Trüllikon
vom 14. April und 5. Mai 2026 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen
um die Quellfassungen Schluecht und das entsprechende Reglement genehmigt.
Beschluss-/Verfügungsnummer: GWV 2026-0161
Beschluss-/Verfügungsdatum: 10.06.2026
Angaben zur Auflage:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim
Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in
dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und
formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im
Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtliche Hinweise:
Die Akten können vom 26.06. bis 26.07.2026 auf der Gemeindekanzlei Benken,
Landstrasse 1, 8463 Benken, und der Gemeindekanzlei Trüllikon, Diessenhoferstrasse 11,
8466 Trüllikon, eingesehen werden.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26.07.2026
Kontaktstelle:
Gemeinde Benken
Landstrasse 1
8463 Benken ZH