Unterschutzstellung
Angaben zur Meldung:
Der Gemeinderat Benken hat mit Beschluss vom 16. Juni 2026, gestützt auf § 203 lit. c PBG, das Gebäude (Vers.-Nr. 17) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 208, Oberdorfstrasse 3, unter Schutz gestellt (gemäss § 205 PBG). Die unter Schutz gestellten Gebäudeteile sind im Unterschutzstellungsvertrag ersichtlich.
Einsichtnahme:
Der Beschluss des Gemeinderates sowie der unterzeichnete Unterschutzstellungsvertrag können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Benken, Landstrasse 1, 8463 Benken, eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung bzw. der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist in dreifacher Ausführung einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.07.2026
Kontaktstelle:
Gemeinde Benken
Landstrasse 1
8463 Benken ZH