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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 09.06.2026

Über folgende Geschäfte hat die Gemeindeversammlung befunden:

A.  Politische Gemeinde
             1.             Genehmigung Jahresrechnung 2025. Genehmigung
             2.             Wahlbüro Benken, Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026 bis 2030. Gewählt
             3.             Gesamtsanierung Höflistrasse (Werkleitungs- und Strassensanierung);
                             Projekt- und Kreditgenehmigung. Genehmigung

             4.             Sanierung Gemeindehaus; Projekt- und Kreditgenehmigung. Genehmigung
             5.             Beantwortung von Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz. Keine Anfragen

B.  Primarschulgemeinde
             1.             Genehmigung Jahresrechnung 2025.  Genehmigung
             2.             Sanierung Nasszelle und WC-Anlagen altes Schulhaus; Projekt- und Kreditgenehmigung.
                             
Genehmigung
             3.             Beantwortung von Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz. Keine Anfragen

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung kann in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis 16. Juli 2026 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittel
Gegen den gefassten Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c. i.V. mit § 21a VRG)
  • und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c VRG, sowie § 20 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist schriftlich an den Bezirksrat Andelfingen, Postfach, 8450 Andelfingen, zu richten. Der angefochtene Entscheid sowie allfällige weitere Beweismittel sind soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen

Benken, 10. Juni 2026

Gemeinderat Benken
Primarschulgemeinde Benken

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