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Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Genehmigung, Benken (ZH)

Angaben zum Inhalt:
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Benken ZH haben an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 die kommunale Nutzungsplanung Benken ZH, bestehend aus der Bau- und Zonenordnung (Synopse) und dem erläuternden Bericht gemäss Art. 47 RPV festgesetzt. Der Bericht zu den Einwendungen wurde zur Kenntnis genommen.

Beschluss-/Verfügungsnummer: KS-26-0055

Beschluss-/Verfügungsdatum: 27.04.2026

Angaben zur Auflage:
Die Verfügung und die zugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Landstrasse 1, 8463 Benken ZH, zur Einsicht auf.

Rechtliche Hinweise:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17.06.2026

Kontaktstelle:
Gemeinde Benken
Landstrasse 1
8463 Benken ZH

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