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Wohnortswechsel (Steuern)

Wenn Sie den Zu- oder Wegzug bei der Einwohnerkontrolle gemeldet haben, wird diese Information direkt an das Steueramt weitergeleitet.

Zuzug aus dem Ausland
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Zuzugsdatum. Diesen Steuerpflichtigen wird das Formular "provisorischer Steuerbezug" über Angaben von Einkommen und Vermögen zugestellt, damit eine provisorische Steuerrechnung ab Zuzug bis Ende Jahr erstellt werden kann.

Zuzug nach Benken 
Die Steuerpflicht beginnt rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Diesen Steuerpflichtigen wird automatisch auf Grund der letztbekannten Steuerfaktoren eine provisorische Rechung ausgestellt. Auf Wunsch können uns selbstverständlich abweichende Faktoren mitgeteilt werden.

Wegzug ins Ausland
Kontaktieren Sie mindestens einen Monat vor dem Wegzug das Steueramt. Sie erhalten dann die Steuererklärung für das laufende Jahr. Wir benötigen schnellstmöglich eine schriftliche Vollmacht, wer für Sie in der Schweiz als Steuervertreter bestimmt ist.

Wegzug von Benken
Bei Wegzug ist bei (nat.) Personen rückwirkend auf den 1.1. des Wegzugjahres der neue Wohnsitzkanton bzw. die neue Wohngemeinde zuständig. Bei uns geleistete Zahlungen des betreffenden Steuerjahres werden mit Zins zurückerstattet. Teilen Sie uns für die Rückzahlung die gewünschte Bank- oder Postverbindung mit.