Gemäss § 2 Gastgewerbegesetz bedarf die Führung einer Gastwirtschaft eines Patents. Dieses kann nur erteilt werden, wenn die betreffenden Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Gesuchsteller die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt.
Das Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft ist 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme mit folgenden Beilagen einzureichen:
Das Patent lautet auf die für den Betrieb verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.