Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerkategorie "B EU/EFTA" oder "C EU/EFTA" erhalten jeweils zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung die Verfallsanzeige (Verlängerungsgesuch) zugestellt. Die Einwohnerkontrolle bearbeitet das Gesuch und leitet es an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.
Jedes Familienmitglied hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.
Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:
Inhaberinnen und Inhaber einer Kurzaufenthaltsbewilligung "L EU/EFTA" haben mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter der Einwohnerkontrolle vorzusprechen. Diese stellt ein neues Gesuch aus und leitet dieses zur Bearbeitung an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.
Jedes Familienmitglied hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.
Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerkategorie "B" und "C" erhalten jeweils zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung die Verfallsanzeige (Verlängerungsgesuch) zugestellt. Die Einwohnerkontrolle bearbeitet das Gesuch und leitet es an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.
Jedes Familienmitglied hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.
Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:
Inhaberinnen und Inhaber einer Kurzaufenthaltsbewilligung "L" haben mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung am Schalter der Einwohnerkontrolle vorzusprechen. Diese stellt ein neues Gesuch aus und leitet dieses zur Bearbeitung an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.
Jedes Familienmitglied hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.
Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen: