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Tempo-30-Zonen auf den Gemeindestrassen, Öffentliche Planauflage

Tempo-30-Zonen auf den Gemeindestrassen, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung, Benken (ZH)

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19. Januar 2026 drei Tempo-30-Zonen (Zone West, Zone Nord und Zone Süd) zwecks Vorprüfung und für die öffentliche Planauflage zur Mitwirkung der Bevölkerung verabschiedet.

Durchführende Stelle:
Gemeinde Benken ZH, Landstrasse 1, 8463 Benken ZH

Angaben zur Auflage:
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 23. Januar 2026 bis zum 22. Februar 2026, im Gemeindehaus, Landstrasse 1, 8463 Benken während den Büroöffnungszeiten oder unter benken-zh.ch öffentlich auf.

Rechtliche Hinweise:
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 22.02.2026

Kontaktstelle:
Gemeinde Benken ZH, Gemeinderat, Landstrasse 1, 8463 Benken ZH

Tempo-30-Zone West [pdf, 401 KB]

Tempo-30-Zone Nord [pdf, 455 KB]

Tempo-30-Zone Süd [pdf, 391 KB]

Gutachten Tempo-30-Zonen [pdf, 8.7 MB]

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