Ausländerbewilligungen
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweiskategorien B, C und L sind verpflichtet, mindestens zwei Wochen vor Ablauf ihrer Bewilligung die Verlängerung bei der Einwohnerkontrolle zu beantragen.
- Bewilligung "B" oder "C" EU/EFTA
- Bewilligung "L" EU/EFTA
- Bewilligung "B" oder "C" Drittstaatsangehörige
- Bewilligung "L" Drittstaatsangehörige
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